Bei der Abkürzung IPPC handelt es sich um die „International Plant Protection Convention“ oder auf Deutsch „Internationales Pflanzenschutzübereinkommen“. Dieses wurde von über 180 Ländern unterschrieben und wird von der FAO beziehungsweise der Food and Agriculture Organization der UN verwaltet.
Das Abkommen möchte verhindern, dass Krankheiten oder Schädlinge an Pflanzen und deren Produkten eingeschleppt und verbreitet werden. Essenz des IPPC ist ein Regelwerk für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenprodukten. Der „Internationale Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen“ oder kurz ISPM setzt zum Beispiel Einfuhrvorschriften oder Quarantänebestimmungen fest, um einheimische Pflanzen zu schützen.
Holz: Regeln für den internationalen Versand
Ein wichtiger Abschnitt des IPPC: Der ISPM 15. Dieser legt fest, wie mit Holz als Verpackungsmaterial im internationalen Export umgegangen wird. Besonders Paletten und Holzkisten müssen bestimmten Standards entsprechen und gegebenenfalls speziell vorbehandelt sein.
Wie wird die IPPC umgesetzt?
Bei der Umsetzung des IPPC sind vor allem die nationalen Pflanzenschutzorganisationen in den jeweiligen Ländern federführend. In Deutschland ist das vor allem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI), die Länderreferenten Pflanzenschutz der Ministerien der Bundesländer und die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer.
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