Wenn Lebens- und Nahrungsmittel verpackt werden, ist es notwendig, dass sie das Material bedenkenlos berühren können. Auch Geschmack und Geruch dürfen sich durch die Verpackung nicht verändern.
Was sagt das Gesetz?
Eine amtliche Definition dazu existiert aktuell nicht, allerdings hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Rahmenverordnung (kurz EG) mit der Nummer 1935/200 geltend gemacht, die den direkten Lebensmittelkontakt mit der Verpackung regelt:
Die Verordnung legt fest, dass die Materialien, die mit den Lebensmitteln in Kontakt kommen, unter normalen Bedingungen keine oder nur sehr geringe Stoffe an die verpackten Waren abgeben dürfen.
Somit wird sichergestellt, dass die Gesundheit der Konsument*innen nicht gefährdet ist, die Zusammensetzung der Lebensmittel sich nicht unvertretbar verändert und Geruch und Geschmack der Packwaren nicht beeinträchtigt werden. Die Experten sprechen bei dem Übergang von stofflichen Bestandteilen von Migration.
In der Verordnung wird außerdem nicht zwischen verschiedenen Materialien unterschieden. Sie gilt unter anderem für Papier, Karton, Kunststoff und Folien, aber auch für Gummi oder Styropor.
Welches Plastik ist lebensmittelecht?
Bei Plastikverpackungen gilt neben der EU-Rahmenverordnung zusätzlich die Verordnung 10/2011/EU, die festschreibt, dass Produzenten von Kunststoffverpackungen per Migrationstest nachweisen müssen, dass eine Lebensmitteleignung vorliegt. Dafür muss der jeweilige Hersteller mit einer Konformitätserklärung die Eigenschaften der Verpackung bestätigen.
Wie sind lebensmittelechte Verpackungen gekennzeichnet?
Lebensmittelechte Verpackungen werden mit dem sogenannten Glas-Gabel-Symbol markiert. Das Zeichen besagt, dass das Material für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet ist und es keine Schadstoffe an diese abgibt.
Das Zeichen befindet sich häufig direkt auf dem Gegenstand oder dessen Verpackung beziehungsweise Etikett. Ist das aufgrund der Größe nicht möglich, müssen Verkäufer das Zeichen unmittelbar in der Nähe anbringen, um Käufern die Lebensmittelechtheit zu signalisieren. Das gilt allerdings nicht für Produkte, zum Beispiel Geschirr, die speziell für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind.
Welche Regeln gelten für bedruckte Materialien?
Der Aufdruck darf nicht mit den verpackten Waren in Kontakt kommen. Schnittkanten sollten mindestens 5 Millimeter nicht bedruckt sein. Die eingesetzte Farbe muss beständig gegen den Inhalt sein. Die verpackten Waren dürfen durch den Druck nicht beeinträchtigt werden. Außerdem dürfen die Druckfarben keinerlei schädliche Stoffe oder Anteile an die verpackten Lebensmittel abgeben.
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