Verpackungsgruppe

Gefahrgüter werden je nach Gefahrenpotenzial in die Verpackungsgruppen I, II und III unterteilt. Zusätzlich bestimmen die Gruppen X, Y und Z die spezifischen Anforderungen an die Verpackung von Gefahrgütern.

Was sind Gefahrgüter?

Gefahrgüter sind Stoffe oder Produkte, die beim Transport Risiken für Menschen, Tiere oder die Umwelt darstellen. Beispiele hierfür sind Sprengstoffe, flüssiger Stickstoff sowie einfache Alltagsprodukte wie Spraydosen oder Feuerzeuge.

Die Einstufung, welche Stoffe als Gefahrgut gelten, erfolgt in 9 verschiedene Gefahrgutklassen.(siehe hierzu den Ratgeber Beitrag „Gefahrgutkartons & Filamentklebeband“).

Was bedeuten die Verpackungsgruppen I, II und III?

Gefahrgüter werden je nach Gefährlichkeit in eine der drei Verpackungsgruppen eingeordnet:

  • Verpackungsgruppe I: hohe Gefahr
  • Verpackungsgruppe II: mittlere Gefahr
  • Verpackungsgruppe III: geringe Gefahr

Die Verpackungsvorschriften hängen dabei von der Zugehörigkeit des Gefahrguts zu einer dieser Gruppen ab.

Je größer die Gefährdung, desto sicherer muss die Verpackung sein, um einen sicheren Transport zu gewährleisten.

Was bedeuten die Gruppen X, Y und Z?

Auch die Verpackungen für Gefahrgut werden in drei Gruppen klassifiziert:

  • Gruppe X: geeignet für den Transport von Gefahrgütern mit hoher Gefahr
  • Gruppe Y: geeignet für den Transport von Gefahrgütern mit mittlerer Gefahr
  • Gruppe Z: geeignet für den Transport von Gefahrgütern mit geringer Gefahr

Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:

  • Verpackungen der Gruppe X sind für Gefahrgüter der Verpackungsgruppen I, II und III zugelassen.
  • Verpackungen der Gruppe Y sind für Gefahrgüter der Verpackungsgruppen II und III zugelassen.
  • Verpackungen der Gruppe Z sind ausschließlich für Gefahrgüter der Verpackungsgruppe III zugelassen.

Ob eine Verpackung für den Gefahrguttransport geeignet ist und welche Verpackungsgruppen abgedeckt werden, erkennt man am UN-Symbol sowie der entsprechenden UN-Nummer auf der Verpackung.

Beispiel einer UN-Zulassungsnummer

Beispiel anhand des Gefahrengutkartons 4G/X5/S/18/D/BAM 7092-GBOX

  • 4G: Diese Kombination gibt an, dass es sich um eine Kiste (4) aus Pappe (G) handelt.
  • X: Die Verpackung gehört zur Gruppe X und ist somit für die Verpackungsgruppen I, II und III zugelassen.
  • 5: Dies bezeichnet das maximal zulässige Gewicht des Packstücks (Packgut + Verpackung).
  • S: Gibt die Art des Inhalts an: S = Feststoff, L = Flüssigkeit, G = Gas.
  • 18: Das Jahr der Herstellung der Verpackung (hier: 2018).
  • D: Kürzel des Landes, in dem die Prüfung und Zulassung erfolgte.
  • BAM 7092-GBOX: Die Zulassungsnummer des Verpackungsherstellers.
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