Verloren im Verpackungsdschungel? Ihr Wegweiser durch das Verpackungsgesetz
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist seit 2019 ein wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeitsagenda in Deutschland. Ziel des Gesetzes ist es, die Wiederverwertung von Verpackungsmaterialien – orientiert an verbindlichen Quoten – zu fördern und so die Umweltbelastung zu mindern. Für Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, bedeutet das unter anderem, Verantwortung für den Lebenszyklus dieser Verpackungen zu übernehmen und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dazu werden sie in die Pflicht genommen, ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System, beispielsweise über unseren Partner Lizenzero, zu lizenzieren.
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Anforderungen des Verpackungsgesetzes und zeigt auf, wie Sie Ihre Pflichten schnell und einfach abhaken können.
Ziele und Vorgaben des VerpackG
Die zentralen Ziele des VerpackG sind die Steigerung der Recyclingquoten und die Verringerung des Verpackungsaufkommens. Durch das Gesetz werden Materialien wie Glas, Papier, Karton, Kunststoffe und Metalle effektiver recycelt und Ressourcen geschont. Gemäß der erweiterten Herstellerverantwortung (englisch: Extended Producer Responsibility – kurz EPR) sind dabei alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen in die Pflicht genommen. Durch die Beteiligung (oder auch Lizenzierung) an einem dualen System, die ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung fällig wird, sorgen sie dafür, dass ihre Verpackungen nach Entsorgung durch den Endverbraucher wieder dem Kreislauf zugeführt und recycelt werden können.
Grundsätzlich sind im VerpackG alle Verpackungen jeden Materials eingeschlossen, die dem Schutz, der Handhabung oder der Lieferung von Waren dienen – also im gewerblichen Kontext eingesetzt werden. Unter Verkaufsverpackungen versteht man die Verpackungen, die mit Ware befüllt und dem Endverbraucher angeboten werden. Hierrunter fallen zum Beispiel sowohl die Verpackung eines Produkts als auch (bei Versand) der Versandkarton oder die Versandtasche. Daneben spricht das Gesetz von Transportverpackungen. Diese schützen die Ware auf dem Weg zum Verkäufer, verbleiben im Handel und sind in der Regel nicht für den Endverbraucher bestimmt – wie beispielsweise Einwegpaletten, auf denen Verkaufseinheiten gebündelt werden. Für beide Kategorien gibt es spezifische Vorgaben hinsichtlich des Recyclings. Verkaufsverpackungen sind für Sie als Händler oder Hersteller lizenzierungspflichtig – d.h. sie müssen bei einem dualen System lizenziert werden –, Transportverpackungen hingegen nicht.
Weiter schafft das VerpackG mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eine Plattform zur Transparenz und Rechtsklarheit zur Verpackungslizenzeirung. Dabei registrieren Sie sich über das Register LUCID der ZSVR. Dort melden Sie Ihre jährlichen Mengen und können zudem im Herstellerregister alle weiteren Unternehmen, öffentlich einsehbar, nachverfolgen.
Ihre Pflichten nach dem VerpackG
Aus den Zielen und Vorgaben ergeben sich für Sie als Händler oder Hersteller, der Verkaufsverpackungen in Umlauf bringt, folgende Pflichten:
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Registrierungspflicht: Jedes Unternehmen, das Verpackungen an Endkonsumenten in Umlauf bringt, muss sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID registrieren. Dies gilt ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung und dient der Transparenz und Kontrolle. Von der Registrierungspflicht sind auch Transportverpackungen betroffen. Diese werden ebenfalls im LUCID registriert, müssen aber nicht lizenziert werden. Für diese entfallen die beiden folgenden Pflichten.
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Systembeteiligungspflicht: Händler und Hersteller müssen mit einem dualen System einen sogenannten Systembeteiligungsvertrag schließen. Mit diesem lizenzieren sie ihre in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen und übertragen die Pflicht der flächendeckenden Rücknahme von Verpackungen an das duale System. Mit unserem Partner Lizenzero, dem Online-Shop des dualen Systems Interseroh+, können Sie Ihrer Systembeteiligungspflicht in drei einfachen Schritten komplett online nachkommen.
- Datenmeldepflicht: Nach der Erfüllung der beiden zuvor genannten Pflichten sind betroffene Unternehmen dazu angewiesen, die Angaben, die sie gegenüber ihrem dualen System gemacht haben, auch im LUCID der ZSVR zu hinterlegen und aktuell zu halten. Das bedeutet konkret, dass sie den Namen ihres dualen Systems sowie Materialart und -menge der lizenzierten Verpackungen angeben.
Hinweis: Die Nicht-Einhaltung dieser Pflichten kann empfindliche Strafen in Form von Abmahnungen, Verkaufsverboten und Bußgeldern in Höhe von bis zu 200.000 Euro nach sich ziehen.
Die Rolle der dualen Systeme
Duale Systeme spielen im VerpackG eine zentrale Rolle. Sie sind für die Sammlung, Sortierung und das Recycling der lizenzierten Verpackungen verantwortlich. Als Inverkehrbringer lizenzierungspflichtiger Verpackungen zahlen Sie eine Lizenzgebühr an ein (oder mehrere) duale Systeme Ihrer Wahl, welche dann Ihre Pflichten übernehmen und die Entsorgung und das Recycling organisieren. Die Kosten richten sich nach Menge und Art der Verpackungen. In diesem komplexen Umfeld bietet Lizenzero eine wertvolle Unterstützung. Durch die Lizenzierung bei unserem Partner erfüllen Sie einfach und bequem Ihre Pflichten aus dem Verpackungsgesetz. Einfacher Abschluss, unkompliziertes Management des Lizenzvertrags über Ihr Kundenkonto und umfassender Support inklusive.
Fazit
Das VerpackG birgt einige Anforderungen. Nehmen Unternehmen ihre Verantwortung aber ernst, fördern sie durch Erfüllung ihrer Pflichten eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft und grünere Zukunft. Mit dem richtigen Systemanbieter, der auch bei Rückfragen unterstützt, können Sie Ihre Pflichten im Handumdrehen erfüllen, die Vorgaben einhalten und bleiben bei Neuerungen stehts auf dem Laufenden.